Interner Bereich

Doktoranden-Netzwerk
Nachhaltige Stadtentwicklung




----- Original Nachricht ----
Von: Shaker Verlag Newsletter <newsletter@shaker-online.com>
An: Wolfgang_Rid@arcor.de
Datum: 10.05.2007 06:12
Betreff: SVN 2007/05 - Fördermöglichkeiten bei Promotion und Habilitation
#1050929#

=================================================
Shaker Verlag
2007/05 - #1050929#
=================================================

Sehr geehrte Autorin,
sehr geehrter Autor,

im Rahmen der sog. Exzellenzinitiative stellen Bund und Länder bis zum Jahr 2011 insgesamt 1,9 Milliarden Euro für die universitäre Spitzenforschung bereit, um so den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Welche Möglichkeiten hat jedoch der einzelne Wissenschaftler, für ein konkretes Forschungsvorhaben wie die Promotion oder die Habilitation finanzielle Unterstützung zu erhalten?

Wir möchten Ihnen in unserem heutigen Newsletter einen kurzen Überblick geben, wie Sie für Ihre
Zwecke die geeignete Fördermöglichkeit finden können.

Mit freundlichen Grüßen

Shaker Verlag, Aachen


================ Inhalt =======================

1. Promotion
1.1 Stipendien
1.1.1 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
1.1.2 Landesgraduiertenstipendien
1.1.3 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
1.1.4 Begabtenförderungswerke
1.1.5 Private Stiftungen
1.2 Steuerliche Vergünstigungen
2. Habilitation
2.1 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
2.2 Private Stiftungen
2.3 Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft
3. ELFI - Servicestelle für elektronische Forschungsförderinformationen
4. Ihre Veröffentlichung
5. Neuerscheinungsinformation
6. Ihre Meinung
7. Verteiler Newsletter

================ Inhalt =======================


=================================================
1. Promotion
=================================================

Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der
Exzellenzinitiative von Bund und Ländern die ersten
18 Graduiertenschulen für den wissenschaftlichen
Nachwuchs eingerichtet. In einer zweiten Förderrunde
kommen in diesem Jahr weitere über 20 Schulen hinzu,
die jährlich mit jeweils einer Million Euro gefördert
werden (http://www.bmbf.de/de/1321.php).
Dadurch können in Zukunft mehr Promovenden
von staatlicher Förderung profitieren als bislang.
Derzeit erfährt nur ein sehr kleiner Teil der
Doktoranden eine staatliche Unterstützung. Es
existieren allerdings auch zahlreiche private
Stiftungen und Institutionen, die ebenfalls
Promotionsstipendien oder Zuschüsse für besondere
Aufwendungen vergeben.


=================================================
1.1 Stipendien
=================================================


=================================================
1.1.1 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
=================================================

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt mit
staatlichen Mitteln alle Zweige der Wissenschaft in
Deutschland. Promovenden werden durch Doktoranden-Stipendien
innerhalb von Graduiertenkollegs gefördert. In
diesen befristeten Einrichtungen haben die Doktoranden
die Möglichkeit, ihre Dissertation im Rahmen eines
koordinierten, von mehreren Hochschullehrern getragenen
Forschungsprogramms zu erstellen. Die interdisziplinäre
Ausrichtung ist ein besonderes Merkmal dieser Kollegs,
die sich von den neuen Graduiertenschulen durch eine
engere thematische Fokussierung und eine begrenztere
Teilnehmerzahl unterscheiden.

Zurzeit werden 257 Graduiertenkollegs gefördert.
Neben den Stipendien können zusätzlich Mittel für Reisen,
Tagungen etc. beantragt werden. Voraussetzung für ein
Stipendium ist ein überdurchschnittlich gutes Examen.
Die Altersgrenze liegt bei 28 Jahren. Das Thema der
Dissertation muss zudem zum Thema des jeweiligen Kollegs
passen.
Die Förderungsdauer beträgt zwei Jahre plus maximal ein
weiteres Jahr. Doktoranden, die an einem Graduiertenkolleg
teilnehmen möchten, wenden sich direkt an das betreffende
Kolleg, da die Stipendien von den einzelnen
Graduiertenkollegs vergeben werden.

Eine Liste der geförderten Kollegs und weitere
Informationen finden Sie unter http://www.dfg.de


=================================================
1.1.2 Landesgraduiertenstipendien
=================================================

Die einzelnen Hochschulen vergeben Landesgraduiertenstipendien,
die alle ähnliche Voraussetzungen beinhalten. Die Stipendiaten
müssen auch hier ein sehr gutes Examen abgelegt haben und die
Dissertation muss einen wichtigen Beitrag für die Wissenschaft
erwarten lassen. Die Förderungsdauer beträgt in der Regel zwei
Jahre und kann in einigen Bundesländern um ein weiteres Jahr
verlängert werden. Zur Antragstellung wendet man sich an die
Hochschule, an der man promoviert. Jede Hochschule hat eine
bestimmte Anzahl von Stipendien zur Verfügung und entscheidet
über die Vergabe.
Landesgraduiertenstipendien sind unabhängig von Studienfach
und Studienabschluss.


=================================================
1.1.3 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
=================================================

Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist eine gemeinsame
Einrichtung der deutschen Hochschulen und wohl die bekannteste
Förderstelle für ausländische Hochschulabsolventen, die zu
einem Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen. Aber
auch Deutsche, die im Ausland Forschungsvorhaben durchführen
wollen, die im Zusammenhang mit ihrer Dissertation stehen,
können beim DAAD Stipendien beantragen. Druckkostenzuschüsse
für Veröffentlichungen der Stipendiaten werden vom DAAD
ebenfalls gezahlt.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.daad.de


=================================================
1.1.4 Begabtenförderungswerke
=================================================

In Deutschland sind elf Begabtenförderungswerke bundesweit
tätig. Mit Hilfe staatlicher Zuschüsse werden Stipendien
an Studierende und Promovierende vergeben. Im einzelnen
handelt es sich um die folgenden Stiftungen:
- Studienstiftung des Deutschen Volkes (http://www.studienstiftung.de)
- Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung (http://www.cusanuswerk.de)
- Evangelisches Studienwerk Villigst (http://www.evstudienwerk.de)
- Hans-Böckler-Stiftung (http://www.boeckler.de)
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Studienförderwerk Klaus Murmann (http://
www.sdw.org)
- Konrad-Adenauer-Stiftung (http://www.kas.de)
- Heinrich-Böll-Stiftung (http://www.boell.de)
- Friedrich-Ebert-Stiftung (http://www.fes.de)
- Rosa-Luxemburg-Stiftung (http://www.rosalux.de)
- Friedrich-Naumann-Stiftung (http://www.fnst.de)
- Hanns-Seidel-Stiftung (http://www.hss.de)

Die Stiftungen haben unterschiedliche Voraussetzungen
für die Gewährung von Stipendien. Ihnen ist jedoch
gemeinsam, dass sie neben den fachlichen und persönlichen
Aspekten Wert auf das Engagement der Stipendiaten
in Staat und Gesellschaft legen. Die Förderungswerke
stehen Parteien, den Kirchen oder anderen gesellschaftlich
relevanten Gruppen weltanschaulich nahe und erwarten von
ihren Stipendiaten, dass sie an der Arbeit der Stiftung
interessiert sind und aktiv daran teilnehmen. An den
einzelnen Hochschulen werden die Stiftungen durch
Vertrauensdozenten vertreten.
Die Begabtenförderungswerke vergeben, was die Zahl, die
Laufzeit und die Stipendienhöhe anbelangt, die meisten
Promotionsstipendien in Deutschland. Kurzbeschreibungen
sowie Bewerbungsvoraussetzungen und -verfahren der
einzelnen Werke finden Sie unter
http://www.begabtenfoerderungswerke.de/html/


=================================================
1.1.5 Private Stiftungen
=================================================

Neben den staatlichen Stiftungen existiert auch eine
Vielzahl privater Stiftungen, die Stipendien vergeben
und Zuschüsse zum Druck von Doktorarbeiten zahlen.
Wichtig für die Beantragung eines solchen Stipendiums
ist das Thema der Dissertation. Die privaten Stiftungen
fördern hauptsächlich Themen, die sich mit dem
Schwerpunkt der Stiftung befassen. Neben der thematischen
Orientierung können aber auch andere Aspekte wie der
Hochschulort oder die Hochschule, der Geburts- oder
Wohnort des Bewerbers o.ä. eine Förderung begründen.
Einen guten Überblick über die forschungsfördernden
Institutionen finden Sie auf der Seite
http://www.stiftungsindex.de


=================================================
1.2 Steuerliche Vergünstigungen
=================================================

Kosten, die im Zusammenhang mit der Promotion entstanden
sind, können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)
vom November 2003 als Werbungskosten und damit in
unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Erwerb der
Doktorwürde für das berufliche Fortkommen nahezu
unentbehrlich oder zumindest von erheblicher Bedeutung
ist und dadurch ein Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen
Einnahmen besteht.
In einer BFH-Entscheidung aus dem Jahr 2005 wird dieser
Zusammenhang ausführlich behandelt:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2005.3.16/6R7103.html
Kann der Nachweis einer beruflichen Veranlassung der
Promotion nicht erbracht werden, zählen die entstandenen
Aufwendungen zu den Ausbildungskosten und können als
Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 4.000,- Euro
pro Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Angerechnet werden neben den Druckkosten auch die Kosten
für Semesterbeiträge, Arbeitsmaterialien und Reisekosten.
Eine Auflistung berücksichtigungsfähiger Positionen finden
Sie unter http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,314770-
3,00.html


=================================================
2. Habilitation
=================================================

Auch auf dem Weg zur Habilitation gibt es diverse
Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung zu
erhalten. Bei verschiedenen Stellen können
Habilitationsstipendien, Sachbeihilfen und vor allem
Druckkostenzuschüsse für die Habilitationsschrift
beantragt werden.


=================================================
2.1 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
=================================================

Die DFG fördert ausgewählte Habilitationen in Form
verschiedener Sachbeihilfen wie Personalmittel, Mittel
für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial,
Reisen und Publikationskosten. Darüber hinaus ermöglicht
sie einigen Habilitanden Forschungssemester, indem sie
die anfallenden Vertretungskosten trägt. Die
Förderungsdauer ist projektspezifisch und beträgt in
der Regel mehrere Jahre. Voraussetzung ist eine hohe
wissenschaftliche Qualität und Originalität des
Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.
Für die Förderung von Habilitationsschriften ist die
DFG besonders geeignet, da man in der Regel promoviert
haben muss, um einen Druckkostenzuschuss beantragen zu
können.
Näheres unter http://www.dfg.de


=================================================
2.2 Private Stiftungen
=================================================

Auch im Bereich der Habilitationen gibt es eine Vielzahl
privater Stiftungen, die zumeist fach- oder themenbezogene
Stipendien vergeben (s. 1.1.5). Innerhalb des Stifterverbands
der Deutschen Wissenschaft existiert mit der
Claussen-Simon-Stiftung eine Förderstelle, die
Habilitationsstipendien in allen Fachbereichen vergibt.
Die Förderungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Frühjahr 2005
schrieb die Claussen-Simon-Stiftung zudem das Förderprogramm
Stiftungsjuniorprofessuren aus, das die Finanzierung von
zwölf Professuren vorsieht. Nähere Hinweise finden Sie unter
http://www.stifterverband.de/site/php/
foerderung.php?SID=&seite=StiftungDetail&stiftung=87&herkunft=0&detailansprechnr=469&detailexansprechnr=


=================================================
2.3 Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft
=================================================

Der Förderungsfonds Wissenschaft der Verwertungsgesellschaft WORT
gewährt Druckkostenzuschüsse für die Erstveröffentlichung
wissenschaftlicher Werke, die aufgrund ihrer hohen Spezialisierung
sonst nicht erscheinen könnten. Habilitationsschriften und
wissenschaftliche Monographien zu Spezialthemen sind für
eine Förderung besonders geeignet, da die Auflage der geförderten
Werke 1.000 Exemplare nicht überschreiten darf. Über den Antrag
zur Förderung entscheidet ein Ausschuss aus Verlegern und
Wissenschaftlern.
Näheres unter http://www.vgwort.de/foerderungsfonds.php


=================================================
3. ELFI - Servicestelle für elektronische Forschungsförderinformationen
=================================================

Wenn Sie sich bei der Recherche nach einer geeigneten
Förderstelle professionell unterstützen lassen möchten,
haben Sie die Möglichkeit, die kostenpflichtige Datenbank
ELFI der Ruhr-Universität Bochum zu nutzen. Dieser
Internetservice sammelt alle Informationen, die für die
Forschungsförderung relevant sind (z.B. Ausschreibungen,
Adressen von Förderern und Ansprechpartnern), bereitet sie
auf und stellt sie nach Anmeldung personalisiert zur Verfügung.
ELFI entstand vor knapp zehn Jahren aus einer Initiative
der für die Forschungsförderung zuständigen Referenten der
deutschen Hochschulen. Es sollte ein Instrument geschaffen
werden, das die Informationen zur Forschungsförderung zentral
bündelt und hochschulübergreifend zugänglich macht.
Zurzeit enthält die ELFI-Datenbank über 4.500 Programme und
rund 1.850 nationale und internationale Förderer.


=================================================
4. Ihre Veröffentlichung
=================================================

Neben der herkömmlichen Buchveröffentlichung
bieten wir Online-Veröffentlichungen sowie
Veröffentlichungen auf CD, CD-ROM und DVD an.
Informieren Sie sich über unser Publikationskonzept,
das wissenschaftlichen Autoren viele Vorteile bietet,
unter http://www.shaker.de/info/

Unter dem Link http://www.shaker.de/info/ finden Sie
viele Hinweise zum Layout und zur Formatierung. Hier
befindet sich auch eine genaue Anleitung zur Umwandlung
Ihres Manuskripts in eine PostScript-Datei.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an:
http://www.shaker.de/angebot


=================================================
5. Neuerscheinungsinformation
=================================================

Bei uns sind bislang mehr als 15.000 wissenschaftliche
Publikationen namhafter Herausgeber und Autoren einer
Vielzahl renommierter Forschungseinrichtungen erschienen.
Einen Überblick hierüber erhalten Sie auf unseren
Katalogseiten http://www.shaker.de/Katalog/

Nutzen Sie unseren Neuerscheinungsservice. Wir
informieren Sie monatlich per E-Mail über unsere
Neuerscheinungen Ihres Fachgebiets. Bitte nennen
Sie uns die für Sie interessanten Themengebiete unter
http://newsletter.shaker.de/
register.asp?RID=1050929&eMail=Wolfgang%5FRid%40arcor%2Ede
oder per E-Mail an mailto:info@shaker.de


=================================================
6. Ihre Meinung
=================================================

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu unserem Newsletter mit.
Sind die Themen für Sie interessant? Werden die Inhalte zu
ausführlich oder zu kurz dargestellt? Haben Sie spezielle
Themenwünsche oder Vorschläge, was wir genauer darstellen
sollen?
Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Lob und Kritik unter
mailto:newsletter@shaker-online.com


=================================================
7. Verteiler Newsletter
=================================================

Unser Newsletter erscheint monatlich und behandelt
Themen für Autoren und Herausgeber aus Wissenschaft
und Forschung.

Falls Sie sich nicht angesprochen fühlen und die
weitere Zusendung nicht wünschen, streichen wir Sie
aus dem Verteilerkreis.

Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Link:
http://newsletter.shaker.de/
register.asp?RID=1050929&eMail=Wolfgang%5FRid%40arcor%2Ede

Oder Sie informieren uns durch eine kommentarlose
Rücksendung unseres Newsletters an newsletter@shaker-online.com
Beachten Sie bitte, dass wir zum Löschen Ihrer Adresse
unbedingt Ihre ID #1050929# benötigen. Dies erreichen
Sie, wenn Sie uns den gesamten Newsletter zurücksenden.



(C) Copyright Shaker Verlag GmbH
Alle Rechte, auch das des auszugsweisen Nachdruckes,
der auszugsweisen oder vollständigen Wiedergabe,
der Speicherung in Datenverarbeitungs-
anlagen und der Übersetzung, vorbehalten.

Dieser Newsletter wurde herausgegeben vom
Shaker Verlag, Aachen
Für weitere Fragen: info@shaker.de

=================================================

Shaker Verlag GmbH
Kaiserstr. 100
52134 Herzogenrath
Postfach 101818
52018 Aachen

Tel: 02407 / 9596-0
Fax: 02407 / 9596-9

eMail: info@shaker.de
Internet: http://www.shaker.de