Finanzierung
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Doktoranden-Netzwerk
Nachhaltige Stadtentwicklung |
Im Rahmen der
sog. Exzellenzinitiative stellen Bund und Länder bis zum Jahr 2011 insgesamt
1,9 Milliarden Euro für die
universitäre Spitzenforschung bereit, um so den Wissenschaftsstandort Deutschland
nachhaltig zu stärken. Welche Möglichkeiten hat jedoch der einzelne
Wissenschaftler, für ein konkretes Forschungsvorhaben wie die Promotion
oder die
Habilitation finanzielle Unterstützung zu erhalten?
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1. Promotion
1.1 Stipendien
1.1.1 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
1.1.2 Landesgraduiertenstipendien
1.1.3 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
1.1.4 Begabtenförderungswerke
1.1.5 Private Stiftungen
1.2 Steuerliche Vergünstigungen
2. Habilitation
2.1 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
2.2 Private Stiftungen
2.3 Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft
3. ELFI - Servicestelle für elektronische Forschungsförderinformationen
================ Inhalt =======================
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1. Promotion
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Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der
Exzellenzinitiative von Bund und Ländern die ersten
18 Graduiertenschulen für den wissenschaftlichen
Nachwuchs eingerichtet. In einer zweiten Förderrunde
kommen in diesem Jahr weitere über 20 Schulen hinzu,
die jährlich mit jeweils einer Million Euro gefördert
werden (http://www.bmbf.de/de/1321.php).
Dadurch können in Zukunft mehr Promovenden
von staatlicher Förderung profitieren als bislang.
Derzeit erfährt nur ein sehr kleiner Teil der
Doktoranden eine staatliche Unterstützung. Es
existieren allerdings auch zahlreiche private
Stiftungen und Institutionen, die ebenfalls
Promotionsstipendien oder Zuschüsse für besondere
Aufwendungen vergeben.
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1.1 Stipendien
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1.1.1 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt mit staatlichen Mitteln
alle Zweige der Wissenschaft in Deutschland. Promovenden werden durch Doktoranden-Stipendien
innerhalb von Graduiertenkollegs gefördert. In diesen befristeten Einrichtungen
haben die Doktoranden die Möglichkeit, ihre Dissertation im Rahmen eines
koordinierten, von mehreren Hochschullehrern getragenen Forschungsprogramms
zu erstellen. Die interdisziplinäre Ausrichtung ist ein besonderes Merkmal
dieser Kollegs, die sich von den neuen Graduiertenschulen durch eine engere
thematische Fokussierung und eine begrenztere Teilnehmerzahl unterscheiden.
Zurzeit werden 257 Graduiertenkollegs gefördert. Neben den Stipendien können
zusätzlich Mittel für Reisen, Tagungen etc. beantragt werden. Voraussetzung
für ein Stipendium ist ein überdurchschnittlich gutes Examen. Die
Altersgrenze liegt bei 28 Jahren. Das Thema der Dissertation muss zudem zum
Thema des jeweiligen Kollegs passen.
Die Förderungsdauer beträgt zwei Jahre plus maximal ein weiteres Jahr.
Doktoranden, die an einem Graduiertenkolleg
teilnehmen möchten, wenden sich direkt an das betreffende Kolleg, da die
Stipendien von den einzelnen Graduiertenkollegs vergeben werden.
Eine Liste der geförderten Kollegs und weitere Informationen finden Sie
unter www.dfg.de
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1.1.2 Landesgraduiertenstipendien
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Die einzelnen Hochschulen vergeben Landesgraduiertenstipendien, die alle ähnliche
Voraussetzungen beinhalten. Die Stipendiaten müssen auch hier ein sehr
gutes Examen abgelegt haben und die Dissertation muss einen wichtigen Beitrag
für die Wissenschaft erwarten lassen. Die Förderungsdauer beträgt
in der Regel zwei Jahre und kann in einigen Bundesländern um ein weiteres
Jahr verlängert werden. Zur Antragstellung wendet man sich an die Hochschule,
an der man promoviert. Jede Hochschule hat eine bestimmte Anzahl von Stipendien
zur Verfügung und entscheidet über die Vergabe. Landesgraduiertenstipendien
sind unabhängig von Studienfach und Studienabschluss.
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1.1.3 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
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Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist eine gemeinsame Einrichtung der
deutschen Hochschulen und wohl die bekannteste Förderstelle für ausländische
Hochschulabsolventen, die zu einem Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen.
Aber auch Deutsche, die im Ausland Forschungsvorhaben durchführen wollen,
die im Zusammenhang mit ihrer Dissertation stehen, können beim DAAD Stipendien
beantragen. Druckkostenzuschüsse für Veröffentlichungen der Stipendiaten
werden vom DAAD ebenfalls gezahlt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.daad.de
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1.1.4 Begabtenförderungswerke
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In Deutschland sind elf Begabtenförderungswerke bundesweit tätig.
Mit Hilfe staatlicher Zuschüsse werden Stipendien
an Studierende und Promovierende vergeben. Im einzelnen handelt es sich um die
folgenden Stiftungen:
- Studienstiftung des Deutschen Volkes (www.studienstiftung.de)
- Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung (www.cusanuswerk.de)
- Evangelisches Studienwerk Villigst (www.evstudienwerk.de)
- Hans-Böckler-Stiftung (http://www.boeckler.de)
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Studienförderwerk Klaus Murmann (www.sdw.org)
- Konrad-Adenauer-Stiftung (www.kas.de)
- Heinrich-Böll-Stiftung (www.boell.de)
- Friedrich-Ebert-Stiftung (www.fes.de)
- Rosa-Luxemburg-Stiftung (www.rosalux.de)
- Friedrich-Naumann-Stiftung (www.fnst.de)
- Hanns-Seidel-Stiftung (www.hss.de)
Die Stiftungen haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Gewährung
von Stipendien. Ihnen ist jedoch
gemeinsam, dass sie neben den fachlichen und persönlichen Aspekten Wert
auf das Engagement der Stipendiaten
in Staat und Gesellschaft legen. Die Förderungswerke stehen Parteien, den
Kirchen oder anderen gesellschaftlich
relevanten Gruppen weltanschaulich nahe und erwarten von ihren Stipendiaten,
dass sie an der Arbeit der Stiftung
interessiert sind und aktiv daran teilnehmen. An den einzelnen Hochschulen werden
die Stiftungen durch
Vertrauensdozenten vertreten.
Die Begabtenförderungswerke vergeben, was die Zahl, die Laufzeit und die
Stipendienhöhe anbelangt, die meisten
Promotionsstipendien in Deutschland. Kurzbeschreibungen sowie Bewerbungsvoraussetzungen
und -verfahren der
einzelnen Werke finden Sie unter
www.begabtenfoerderungswerke.de/html
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1.1.5 Private Stiftungen
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Neben den staatlichen Stiftungen existiert auch eine Vielzahl privater Stiftungen,
die Stipendien vergeben
und Zuschüsse zum Druck von Doktorarbeiten zahlen. Wichtig für die
Beantragung eines solchen Stipendiums
ist das Thema der Dissertation. Die privaten Stiftungen fördern hauptsächlich
Themen, die sich mit dem
Schwerpunkt der Stiftung befassen. Neben der thematischen Orientierung können
aber auch andere Aspekte wie der
Hochschulort oder die Hochschule, der Geburts- oder Wohnort des Bewerbers o.ä.
eine Förderung begründen.
Einen guten Überblick über die forschungsfördernden Institutionen
finden Sie auf der Seite
www.stiftungsindex.de
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1.2 Steuerliche Vergünstigungen
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Kosten, die im Zusammenhang mit der Promotion entstanden sind, können nach
einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)
vom November 2003 als Werbungskosten und damit in unbegrenzter Höhe steuerlich
geltend gemacht werden. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Erwerb der
Doktorwürde für das berufliche Fortkommen nahezu
unentbehrlich oder zumindest von erheblicher Bedeutung ist und dadurch ein Zusammenhang
mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen besteht. In einer BFH-Entscheidung
aus dem Jahr 2005 wird dieser
Zusammenhang ausführlich behandelt:
www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2005.3.16/6R7103.html
Kann der Nachweis einer beruflichen Veranlassung der Promotion nicht erbracht
werden, zählen die entstandenen
Aufwendungen zu den Ausbildungskosten und können als Sonderausgaben bis
zum Höchstbetrag von 4.000,- Euro
pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Angerechnet werden neben den Druckkosten
auch die Kosten für Semesterbeiträge, Arbeitsmaterialien und Reisekosten.
Eine Auflistung berücksichtigungsfähiger Positionen finden
Sie unter
www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,314770-3,00.html
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2. Habilitation
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Auch auf dem Weg zur Habilitation gibt es diverse Möglichkeiten, eine finanzielle
Unterstützung zu erhalten. Bei verschiedenen Stellen können Habilitationsstipendien,
Sachbeihilfen und vor allem Druckkostenzuschüsse für die Habilitationsschrift
beantragt werden.
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2.1 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
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Die DFG fördert ausgewählte Habilitationen in Form verschiedener Sachbeihilfen
wie Personalmittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial,
Reisen und Publikationskosten. Darüber hinaus ermöglicht sie einigen
Habilitanden Forschungssemester, indem sie die anfallenden Vertretungskosten
trägt. Die Förderungsdauer ist projektspezifisch und beträgt
in der Regel mehrere Jahre. Voraussetzung ist eine hohe
wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens
auf internationalem Niveau. Für die Förderung von Habilitationsschriften
ist die DFG besonders geeignet, da man in der Regel promoviert haben muss, um
einen Druckkostenzuschuss beantragen zu können.
Näheres unter www.dfg.de
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2.2 Private Stiftungen
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Auch im Bereich der Habilitationen gibt es eine Vielzahl privater Stiftungen,
die zumeist fach- oder themenbezogene Stipendien vergeben (s. 1.1.5). Innerhalb
des Stifterverbands der Deutschen Wissenschaft existiert mit der Claussen-Simon-Stiftung
eine Förderstelle, die Habilitationsstipendien in allen Fachbereichen vergibt.
Die Förderungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Frühjahr 2005 schrieb
die Claussen-Simon-Stiftung zudem das Förderprogramm Stiftungsjuniorprofessuren
aus, das die Finanzierung von zwölf Professuren vorsieht. Nähere Hinweise
finden Sie unter
www.stifterverband.de/...detailexansprechnr
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2.3 Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft
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Der Förderungsfonds Wissenschaft der Verwertungsgesellschaft WORT gewährt
Druckkostenzuschüsse für die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher
Werke, die aufgrund ihrer hohen Spezialisierung sonst nicht erscheinen könnten.
Habilitationsschriften und wissenschaftliche Monographien zu Spezialthemen sind
für eine Förderung besonders geeignet, da die Auflage der geförderten
Werke 1.000 Exemplare nicht überschreiten darf. Über den Antrag zur
Förderung entscheidet ein Ausschuss aus Verlegern und Wissenschaftlern.
Näheres unter www.vgwort.de/foerderungsfonds.php
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3. ELFI - Servicestelle für elektronische Forschungsförderinformationen
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Wenn Sie sich bei der Recherche nach einer geeigneten Förderstelle professionell
unterstützen lassen möchten,
haben Sie die Möglichkeit, die kostenpflichtige Datenbank ELFI der Ruhr-Universität
Bochum zu nutzen. Dieser
Internetservice sammelt alle Informationen, die für die Forschungsförderung
relevant sind (z.B. Ausschreibungen,
Adressen von Förderern und Ansprechpartnern), bereitet sie auf und stellt
sie nach Anmeldung personalisiert zur Verfügung. ELFI entstand vor knapp
zehn Jahren aus einer Initiative der für die Forschungsförderung zuständigen
Referenten der deutschen Hochschulen. Es sollte ein Instrument geschaffen werden,
das die Informationen zur Forschungsförderung zentral bündelt und
hochschulübergreifend zugänglich macht. Zurzeit enthält die ELFI-Datenbank
über 4.500 Programme und rund 1.850 nationale und internationale Förderer.
www.ruhr-uni-bochum.de/elfi
Auszug aus dem Newsletter 5/2007 des Shaker
Verlag GmbH Herzogenrath (bei Aachen)
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Shaker
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